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CO2-Preis 2027: Was er die Heizkosten kostet und wie Vermieter und Mieter ihn teilen

Auf einen Blick

  • Der CO2-Preis für Heizöl und Erdgas liegt auch 2027 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne.
  • Ab 2028 soll der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr den deutschen CO2-Preis ablösen.
  • Bei vermieteten Wohnungen teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten nach einem Stufenmodell.
  • Je schlechter das Gebäude gedämmt ist, desto mehr zahlt der Vermieter, bis zu 95 Prozent.

Wie hoch der CO2-Preis 2027 ist

Die Bundesregierung hat am 12. August 2026 beschlossen, den Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne CO2 um ein weiteres Jahr zu verlängern. Ursprünglich sollte 2027 der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr starten. Die EU hat diesen Start auf 2028 verschoben. Ab dann bildet sich der Preis EU-weit am Markt, mit Mechanismen gegen zu starke Preissprünge.

Grob gerechnet bedeutet der Korridor, jeweils ohne Mehrwertsteuer:

  • Erdgas: rund 1,1 bis 1,3 Cent je Kilowattstunde
  • Heizöl: rund 15 bis 17 Cent je Liter

Für eine Wohnung mit 12.000 Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sind das etwa 130 bis 160 Euro CO2-Kosten, zuzüglich Mehrwertsteuer.

Das Stufenmodell für vermietete Wohnungen

Seit 2023 regelt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz, wer die CO2-Kosten bei vermieteten Wohnungen trägt. Maßgeblich ist, wie viel CO2 das Gebäude je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ausstößt. Das Gesetz kennt zehn Stufen in Schritten von 5 Kilogramm:

CO2-Ausstoß je m² und JahrAnteil VermieterAnteil Mieter
unter 12 kg0 %100 %
32 bis unter 37 kg50 %50 %
52 kg und mehr95 %5 %

Die Werte dazwischen steigen gleichmäßig an. Stehen Vorgaben wie der Denkmalschutz einer energetischen Sanierung entgegen, halbiert sich der Anteil des Vermieters. Die Angaben zum CO2-Ausstoß stehen auf der Rechnung des Versorgers beziehungsweise in der Heizkostenabrechnung des Messdienstes.

Was in der Eigentümergemeinschaft gilt

Wer seine Eigentumswohnung selbst bewohnt, trägt die CO2-Kosten über das Hausgeld voll selbst. Vermietet ein Eigentümer seine Wohnung, muss er die Kosten in der Nebenkostenabrechnung für seinen Mieter aufteilen. Die nötigen Werte liefert die Heizkostenabrechnung der Gemeinschaft. Wichtig ist deshalb, dass die Verwaltung die CO2-Angaben vollständig an die Eigentümer weitergibt.

Neu: Regeln für neue Gas- und Ölheizungen

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wurde das CO2-Kostenaufteilungsgesetz ergänzt. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen sollen Kostenrisiken für CO2-Preis, Netzentgelte und Biogas künftig hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden. Wie das im Detail berechnet wird, ist teilweise noch offen.

Häufige Fehler

  • Die CO2-Kosten werden gar nicht aufgeteilt, sondern komplett auf den Mieter umgelegt. Dann darf der Mieter seinen Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen.
  • Die Wohnfläche in der Berechnung stimmt nicht mit der Abrechnung überein.
  • Bei Gasetagenheizungen in der Wohnung wird vergessen, dass der Mieter die Aufteilung selbst beim Vermieter einfordern muss.

Wenn wir Ihre Nebenkostenabrechnung erstellen, rechnen wir die CO2-Aufteilung nach dem Stufenmodell mit ein.

Quellen

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