Hausgeld in der WEG: Was ist das und was gehört dazu?
Das Hausgeld ist der monatliche Vorschuss, den jeder Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft zahlt. Es deckt die laufenden Kosten des Gemeinschaftseigentums, die Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage. Die Höhe legt die Gemeinschaft jedes Jahr mit dem Wirtschaftsplan fest; mit der Jahresabrechnung wird dann abgerechnet, ob zu viel oder zu wenig gezahlt wurde.
Woraus sich das Hausgeld zusammensetzt
- Betriebskosten: Wasser, Abwasser, Müll, Allgemeinstrom, Heizung, Hausreinigung, Gartenpflege, Versicherungen, Hausmeister, Aufzug
- Verwaltungskosten: Vergütung des Verwalters, Kontoführung, Porto
- Erhaltungsrücklage: Ansparung für künftige Instandhaltung, zum Beispiel Dach, Fassade oder Heizung
Wie das Hausgeld verteilt wird
Grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen, wie sie in der Teilungserklärung stehen. Für einzelne Kostenarten kann die Gemeinschaft einen anderen Schlüssel vereinbaren oder beschließen, zum Beispiel nach Wohnfläche oder Verbrauch. Heiz- und Warmwasserkosten werden nach der Heizkostenverordnung überwiegend nach Verbrauch verteilt.
Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Der Wirtschaftsplan schätzt die Kosten des kommenden Jahres und legt daraus die monatlichen Vorschüsse fest. Die Jahresabrechnung stellt den tatsächlichen Kosten die gezahlten Vorschüsse gegenüber. Ergibt sich eine Differenz, beschließt die Versammlung über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse. Ein Guthaben wird verrechnet oder ausgezahlt.
Hausgeld und Nebenkosten des Mieters
Vermieter einer Eigentumswohnung zahlen das Hausgeld an die Gemeinschaft und rechnen mit ihrem Mieter separat ab. Dabei dürfen nur die umlagefähigen Betriebskosten weitergegeben werden. Verwaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage trägt der Eigentümer selbst. Grundlage für dieNebenkostenabrechnung des Mieters ist deshalb die Hausgeldabrechnung, aber nicht jede Position daraus.
Wie hoch ist das Hausgeld üblicherweise?
Das hängt stark von Gebäude, Ausstattung und Rücklage ab. Als grobe Orientierung werden oft 3 bis 4,50 Euro je Quadratmeter und Monat genannt; Häuser mit Aufzug, Tiefgarage oder hohem Sanierungsbedarf liegen darüber. Entscheidend ist weniger die Höhe als die Frage, ob die Rücklage zum Zustand des Gebäudes passt.
Was tun, wenn ein Eigentümer nicht zahlt?
Offene Hausgelder fehlen der Gemeinschaft für laufende Rechnungen. Der Verwalter mahnt und kann im Auftrag der Gemeinschaft gerichtlich vorgehen. Eine zügige Buchhaltung mit monatlicher Kontrolle der Eingänge verhindert, dass Rückstände groß werden. Wie wir das handhaben, steht auf der Seite Finanzverwaltung.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.