Zurück zu Aktuelles

Was kostet eine Hausverwaltung? Preise für WEG- und Mietverwaltung

Eine Hausverwaltung kostet in Deutschland im Schnitt rund 29 Euro je Wohneinheit und Monat in der WEG-Verwaltung und rund 30 Euro in der Mietverwaltung. Das zeigen Marktübersichten für 2025. Die Spanne reicht je nach Region, Größe des Objekts und Leistungsumfang von etwa 18 bis über 40 Euro. Entscheidend ist, welche Leistungen in der Grundvergütung enthalten sind und was zusätzlich berechnet wird.

Übliche Preise im Überblick

VerwaltungsartÜblich je Einheit und MonatWofür
WEG-Verwaltungetwa 20 bis 35 EuroGemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft
Mietverwaltungetwa 20 bis 40 Euro oder 3 bis 6 % der NettokaltmieteMietshaus im Alleineigentum
Sondereigentumsverwaltungetwa 20 bis 35 EuroEinzelne vermietete Eigentumswohnung

Die Werte sind Richtwerte aus Marktübersichten, keine Angebote. Kleine Objekte sind je Einheit teurer, weil der Grundaufwand gleich bleibt; viele Verwaltungen haben deshalb Mindestpauschalen je Objekt.

Was in der Grundvergütung üblicherweise enthalten ist

  • Buchhaltung, Zahlungsverkehr und Mahnwesen
  • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan beziehungsweise Betriebskostenabrechnung
  • Eine ordentliche Eigentümerversammlung im Jahr
  • Korrespondenz mit Eigentümern, Mietern, Versorgern und Behörden
  • Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern im laufenden Betrieb

Was oft extra kostet

  • Zusätzliche oder außerordentliche Eigentümerversammlungen
  • Begleitung größerer Sanierungen, meist als Prozentsatz der Bausumme
  • Mieterwechsel: Besichtigungen, Übergaben, neuer Mietvertrag
  • Gerichtliche Verfahren und Mahnbescheide
  • Kopien, Versand, Beglaubigungen

Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Preis je Einheit, sondern die Leistungstabelle im Verwaltervertrag. Ein günstiger Grundpreis mit vielen Zusatzpositionen ist am Jahresende oft teurer.

Wer zahlt die Verwaltung?

In der Eigentümergemeinschaft zahlen die Eigentümer die Verwaltungskosten über das Hausgeld. Vermieter dürfen die Kosten der Verwaltung nicht auf die Mieter umlegen; sie sind aber als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Fragen dazu klärt Ihr Steuerberater.

Unser Angebot

Wir nennen Ihnen einen festen Preis je Einheit mit einer klaren Leistungstabelle, bevor Sie etwas beauftragen. Sie buchen nur, was Sie wirklich brauchen, zum Beispiel nur die Finanzverwaltung oder die komplette Mietverwaltung.

Unterlagen beisammen? Dann fragen Sie Ihr Angebot an.

Nennen Sie uns Objekt und Zahl der Einheiten. Wir melden uns mit einem Angebot.

Das könnte Sie auch interessieren

Alle Beiträge ansehen