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Eigentümerversammlung: Einladung, Ablauf und Beschlüsse

Die Eigentümerversammlung ist das Entscheidungsgremium einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt, wird vom Verwalter mit einer Frist von drei Wochen in Textform einberufen und ist unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig. Beschlossen werden unter anderem Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Instandhaltungsmaßnahmen und die Bestellung des Verwalters.

Einladung

  • Frist: mindestens drei Wochen vor dem Termin
  • Form: Textform genügt, also auch E-Mail
  • Inhalt: Ort, Zeit und Tagesordnung mit allen Beschlussgegenständen, dazu die Unterlagen wie Abrechnung oder Wirtschaftsplan

Wer einen eigenen Punkt auf die Tagesordnung setzen möchte, sollte ihn rechtzeitig vor der Einladung beim Verwalter anmelden.

Beschlussfähigkeit und Mehrheiten

Seit der WEG-Reform 2020 ist jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung beschlussfähig, egal wie viele Eigentümer erscheinen. Umso wichtiger ist es, teilzunehmen oder eine Vollmacht zu erteilen. Die meisten Beschlüsse brauchen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bauliche Veränderungen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, die Kostenverteilung hängt dann davon ab, wie groß die Mehrheit war.

Online-Teilnahme und virtuelle Versammlung

Die Gemeinschaft kann beschließen, dass Eigentümer online an der Versammlung teilnehmen dürfen. Seit der Gesetzesänderung Ende 2024 ist auch eine rein virtuelle Versammlung ohne Präsenztermin möglich, wenn mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen zustimmen. Ein solcher Beschluss gilt für bis zu drei Jahre. Wir bieten digitale Versammlungen an, wenn die Gemeinschaft das wünscht.

Typische Tagesordnung

  1. Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
  2. Bericht des Verwalters und des Verwaltungsbeirats
  3. Jahresabrechnung: Beschluss über Nachschüsse und Anpassung der Vorschüsse
  4. Wirtschaftsplan für das kommende Jahr
  5. Entlastung von Verwalter und Beirat
  6. Instandhaltung und bauliche Maßnahmen
  7. Verwalterbestellung und Verwaltervertrag, wenn fällig
  8. Sonstiges

Nach der Versammlung

Der Verwalter fertigt ein Protokoll an und trägt die Beschlüsse in die Beschlusssammlung ein. Wer einen Beschluss für fehlerhaft hält, kann ihn innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung gerichtlich anfechten; die Begründung muss innerhalb von zwei Monaten folgen. Ob eine Anfechtung sinnvoll ist, klärt ein Anwalt.

Checkliste für Eigentümer

  • Einladung und Unterlagen rechtzeitig lesen
  • Fragen zur Abrechnung vorab an den Verwalter schicken
  • Bei Verhinderung eine Vollmacht erteilen
  • Protokoll prüfen, sobald es vorliegt

Wie wir Versammlungen vorbereiten und durchführen, lesen Sie auf der Seite WEG-Verwaltung.

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