Was macht eine Hausverwaltung? Aufgaben in WEG-, Miet- und Sondereigentumsverwaltung
Eine Hausverwaltung übernimmt für Eigentümer die kaufmännische, technische und organisatorische Betreuung einer Immobilie: Sie führt die Buchhaltung, erstellt Abrechnungen, kümmert sich um Instandhaltung und Handwerker und ist Ansprechpartner für Eigentümer, Mieter, Versorger und Behörden. Welche Aufgaben genau dazugehören, hängt von der Verwaltungsart ab.
Kaufmännische Verwaltung
- Buchhaltung und Zahlungsverkehr über das Objekt- oder Gemeinschaftskonto
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (WEG) beziehungsweise Betriebskostenabrechnung (Miete)
- Überwachung der Hausgeld- oder Mieteingänge, Mahnwesen
- Verträge mit Versorgern, Versicherungen und Dienstleistern
- Unterlagen für Steuerberater und Eigentümer
Technische Verwaltung
- Regelmäßige Begehungen und Erkennung von Mängeln
- Planung und Begleitung von Instandhaltung und Reparaturen
- Angebote einholen, Handwerker beauftragen und kontrollieren
- Wartungsverträge und Prüftermine, zum Beispiel für Heizung, Aufzug oder Rauchmelder
- Verkehrssicherungspflichten im Blick behalten
Organisatorische Verwaltung
- Eigentümerversammlungen vorbereiten, durchführen und protokollieren
- Beschlüsse umsetzen und die Beschlusssammlung führen
- Kommunikation mit Eigentümern und Mietern
- Hausordnung, Schlüssel, Notdienst
Die drei Verwaltungsarten
WEG-Verwaltung: Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Eigentümergemeinschaft, also Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizung, Außenanlagen. Der Verwalter ist gesetzliches Organ der Gemeinschaft und setzt um, was die Eigentümer beschließen.
Mietverwaltung: Die Verwaltung eines Mietshauses, das einem Eigentümer gehört. Dazu kommen Mietersuche, Mietverträge, Mieterbetreuung, Übergaben und die Betriebskostenabrechnung.
Sondereigentumsverwaltung: Die Verwaltung einer einzelnen vermieteten Eigentumswohnung innerhalb einer WEG. Der Verwalter vertritt den Eigentümer gegenüber Mieter und WEG-Verwaltung und rechnet die Nebenkosten auf Basis der Hausgeldabrechnung ab.
Was eine Hausverwaltung nicht macht
Sie ersetzt weder den Anwalt noch den Steuerberater. Rechtliche Auseinandersetzungen und die Steuererklärung bleiben bei den jeweiligen Fachleuten; eine gute Verwaltung liefert ihnen die Unterlagen so, dass sie direkt damit arbeiten können.
Alles oder nur Teile abgeben?
Viele Eigentümer geben nur das ab, was ihnen Zeit kostet oder Fehler verursacht, zum Beispiel die Abrechnung oder die Buchhaltung, und betreuen ihr Haus sonst selbst. Bei uns können Sie jede Leistung einzeln beauftragen; einen Überblick gibt die Seite Leistungen.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.