Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: Was das neue Heizungsrecht für Eigentümer und Vermieter bedeutet
Auf einen Blick
- Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt seit dem 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz von 2024.
- Die Pflicht, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen, ist gestrichen.
- Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, müssen aber ab 2029 schrittweise mehr Biobrennstoffe oder Wasserstoff nutzen.
- Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen. Ein festes Betriebsverbot für Öl- und Gaskessel gibt es nicht mehr.
Nach dem Streit um das sogenannte Heizungsgesetz hat der Bundestag im Juli 2026 ein neues Gesetz beschlossen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 28. Juli verkündet und gilt in großen Teilen seit dem 29. Juli 2026. Einzelne Regeln treten erst 2027, 2028 und 2030 in Kraft. Unser Beitrag zum GEG 2024 beschreibt damit die alte Rechtslage.
Neue Heizungen: Bio-Treppe statt 65-Prozent-Regel
Wer eine neue Heizung einbaut, kann wieder frei wählen: Wärmepumpe, Fernwärme, Pellets, Hybridheizung oder auch eine neue Gas- oder Ölheizung. Für neue Gas- und Ölheizungen gilt aber eine stufenweise steigende Pflicht, biogene Brennstoffe oder Wasserstoff einzusetzen:
| ab | Mindestanteil Bio-Brennstoff oder Wasserstoff |
|---|---|
| 2029 | 10 Prozent |
| 2030 | 15 Prozent |
| 2035 | 30 Prozent |
| 2040 | 60 Prozent |
Hybridheizungen, also zum Beispiel eine Gasheizung mit Wärmepumpe oder Solarthermie, erfüllen diese Vorgaben bis 2035 unter bestimmten Voraussetzungen. Die Pflicht, sich vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung beraten zu lassen, ist entfallen. Ab 2045 sollen alle Brennstoffe klimaneutral sein.
Bestehende Heizungen
Eine funktionierende Heizung darf weiterlaufen. Das bisherige Betriebsverbot für alte Heizkessel ist entfallen. Trotzdem lohnt sich ein Blick auf die Betriebskosten: Der CO2-Preis steigt, und ab 2028 soll der europäische Emissionshandel für Gebäude starten. Fossiles Heizen wird also auf lange Sicht teurer. Mehr dazu in unserem Beitrag CO2-Preis 2027: Wer zahlt was?
Was für Vermieter gilt
Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen werden die Betriebskosten künftig anders zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Dafür wurde das CO2-Kostenaufteilungsgesetz ergänzt. Nach der Einigung der Koalition sollen Kostenrisiken für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig geteilt werden. Einzelheiten hängen noch von weiteren Regelungen ab, die bis Ende 2026 folgen sollen. Wer jetzt eine neue fossile Heizung in ein vermietetes Haus einbauen will, sollte die Folgekosten deshalb genau durchrechnen.
Was das für Eigentümergemeinschaften heißt
Über eine neue Zentralheizung entscheidet die Eigentümerversammlung. Durch das neue Gesetz gibt es mehr Spielraum, aber auch mehr Abwägung: Eine neue Gasheizung ist in der Anschaffung oft günstiger, die Bio-Treppe und der CO2-Preis machen den Betrieb aber über die Jahre teurer. Für den Beschluss sollten mindestens zwei vergleichbare Angebote vorliegen, dazu eine Schätzung der laufenden Kosten über 15 bis 20 Jahre.
Noch offen
- Ein eigenes Gesetz zur Grüngas- und Grünheizöl-Quote soll die Bundesregierung bis Ende 2026 vorlegen.
- Die Kernvorgaben werden 2030 überprüft.
- Umweltverbände haben Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Wir halten diesen Beitrag aktuell. Bei der Planung eines Heizungstauschs unterstützen wir Sie im Rahmen des technischen Managements, holen Angebote ein und bereiten die Entscheidung für die Versammlung vor.
Quellen
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen nach dem Stand des Aktualisierungsdatums und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Ihren Eigentümer- beziehungsweise Mieterverein.