Selbstverwaltete WEG: Wer erstellt die Jahresabrechnung?
In einer Eigentümergemeinschaft ohne Verwalter müssen sich die Eigentümer selbst um Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan kümmern. Sie können die Aufgabe einem Eigentümer übertragen oder einen externen Dienstleister mit der Erstellung beauftragen. Beschlossen wird in beiden Fällen in der Eigentümerversammlung.
Was zur Jahresabrechnung gehört
- Gesamtabrechnung: alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft im Abrechnungsjahr.
- Einzelabrechnungen: der Anteil jedes Eigentümers, verteilt nach Miteigentumsanteilen oder einem vereinbarten Schlüssel.
- Erhaltungsrücklage: Stand und Entwicklung der Rücklage.
- Wirtschaftsplan: die erwarteten Kosten und die Vorschüsse der Eigentümer für das neue Jahr.
Drei Wege für kleine Gemeinschaften
- Ein Eigentümer übernimmt es. Das spart Geld, kostet aber Zeit und setzt voraus, dass sich jemand einarbeitet.
- Die Gemeinschaft bestellt einen Verwalter. Er übernimmt die gesamte Verwaltung. Für sehr kleine Häuser ist das oft teuer, und nicht jeder Verwalter nimmt sie an.
- Die Gemeinschaft gibt nur die Abrechnung ab. Ein Dienstleister erstellt Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, alles andere bleibt bei den Eigentümern.
Was sich ändert, wenn Sie nur die Abrechnung abgeben
Wenig. Die Gemeinschaft verwaltet sich weiter selbst, führt ihr Konto, beauftragt Handwerker und fasst ihre Beschlüsse. Der Dienstleister bekommt Kontoauszüge und Belege und liefert die fertigen Unterlagen für die Versammlung. Er wird dadurch nicht zum Verwalter.
Welche Unterlagen der Dienstleister braucht
- Teilungserklärung mit Miteigentumsanteilen
- Kontoauszüge des Gemeinschaftskontos
- Rechnungen und Bescheide des Abrechnungsjahres
- Beschlüsse zur Kostenverteilung
- Abrechnung und Wirtschaftsplan des Vorjahres
So arbeiten auch wir. Mehr dazu auf der Seite Abrechnungsservice.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.