Mietrechtsreform 2026: Was sich für Vermieter ändern soll
Auf einen Blick
- Die Reform ist noch kein Gesetz. Der Bundestag hat den Entwurf am 9. Juli 2026 in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen.
- Geplant sind Grenzen für Indexmieten, klarere Regeln für möblierte Wohnungen und kurze Mietverträge.
- Mieter sollen auch eine ordentliche Kündigung wegen Mietrückstand durch Nachzahlung abwenden können.
- Bis zum Beschluss gilt das bisherige Mietrecht. Die Mietpreisbremse wurde bereits bis Ende 2029 verlängert.
Die Bundesregierung will das Wohnraummietrecht an mehreren Stellen ändern. Der Regierungsentwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/6807 vor. Einzelne Punkte haben sich gegenüber dem ersten Entwurf des Justizministeriums vom Februar 2026 noch verändert. Hier die geplanten Änderungen nach heutigem Stand.
Indexmiete
Bei einer Indexmiete steigt die Miete mit den Verbraucherpreisen. Künftig soll in angespannten Wohnungsmärkten nur noch die Hälfte des Anstiegs zählen, der über 3 Prozent im Jahr hinausgeht. Gelten soll das nur in Gebieten, die das jeweilige Land per Verordnung festlegt. Der ursprünglich geplante feste Deckel bei 3,5 Prozent ist im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten.
Möblierte Wohnungen
Der Zuschlag für Möbel soll sich am Wert der Einrichtung orientieren und gedeckelt werden. Außerdem soll der Vermieter den Möblierungszuschlag vor Vertragsschluss gesondert ausweisen. Tut er das nicht, gilt die Wohnung bei der Frage nach der zulässigen Miete als unmöbliert.
Kurzzeitvermietung
Mietverträge „zum vorübergehenden Gebrauch“ sind bisher vom Mieterschutz und von der Mietpreisbremse weitgehend ausgenommen. Diese Ausnahme soll enger werden: Sie soll nur noch bei einem besonderen Bedarf und für eine begrenzte Dauer von einigen Monaten gelten.
Schonfristzahlung bei Mietrückstand
Gerät ein Mieter mit der Miete in Rückstand, kann er heute eine fristlose Kündigung abwenden, wenn er die Schulden innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage begleicht. Künftig soll das einmalig auch für eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs gelten. Für Vermieter heißt das: Ein konsequentes und gut dokumentiertes Mahnwesen wird noch wichtiger.
Vereinfachte Mieterhöhung nach Modernisierung
Für kleinere Modernisierungen gibt es ein vereinfachtes Verfahren. Die Kostengrenze dafür soll von 10.000 auf 20.000 Euro steigen. Damit lassen sich mehr Maßnahmen mit weniger Aufwand umlegen.
Was Vermieter jetzt tun sollten
- Bestehende Indexmietverträge prüfen und durchrechnen, wie sich eine Begrenzung auswirken würde.
- Bei möblierten Wohnungen den Wert der Einrichtung und den Zuschlag schon jetzt sauber dokumentieren.
- Neue befristete Verträge nur mit klar begründetem vorübergehendem Bedarf abschließen.
- Das Mahnwesen straffen, damit Rückstände früh auffallen.
Wann die Reform kommt und in welcher Form, ist noch offen. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald der Bundestag entschieden hat. Bei Fragen zu Ihren Verträgen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Mietrecht oder an Ihren Eigentümerverein.
Quellen
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen nach dem Stand des Aktualisierungsdatums und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrer Situation wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Ihren Eigentümer- beziehungsweise Mieterverein.