Smart Meter und Digitalisierung in der Energieversorgung und Heiztechnik
- Kenia x
- 20. Sept.
- 3 Min. Lesezeit
Die Digitalisierung verändert die Immobilienverwaltung auch in Bonn. Besonders die Energieversorgung und Heiztechnik stehen im Fokus, da neue Mess- und Abrechnungssysteme eingeführt werden. Intelligente Stromzähler („Smart Meter“) und digitale Heizkostenabrechnungen ersetzen traditionelle Verfahren. Ziel ist es, Verbrauchsdaten genauer zu erfassen, rechtliche Vorgaben einzuhalten und Abläufe effizienter zu gestalten*. Für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietverwaltungen bedeutet dies einen strukturellen Wandel im Umgang mit Energie- und Verbrauchsinformationen.
Smart Meter: Intelligente Stromzähler im Einsatz
Smart Meter sind digitale Stromzähler, die Verbrauchsdaten automatisch erfassen und an den Messstellenbetreiber übermitteln*. Damit entfällt die manuelle Ablesung in Wohnungen oder Kellerräumen.
Funktionsweise
Erfassung der Verbrauchswerte in kurzen Intervallen
Übermittlung über ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway
Verschlüsselte Kommunikation nach staatlich vorgegebenen Standards
Bereitstellung von Verbrauchsdaten nahezu in Echtzeit
Bedeutung für die Immobilienverwaltung
Ablesungen vor Ort entfallen
Abrechnungen werden präziser
Verwaltungsaufwand reduziert sich
In Bonn läuft der verpflichtende Rollout seit einigen Jahren. Ziel ist es, bis 2032 alle relevanten Anschlüsse mit Smart Metern auszustatten*. Betroffen sind besonders Haushalte mit einem Stromverbrauch über 6.000 kWh pro Jahr sowie Gebäude mit Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge*.
Kostenrahmen
Für den Betrieb eines Smart Meters entstehen jährliche Kosten, die gesetzlich gedeckelt sind. Im Durchschnitt liegen diese bei etwa 40 bis 50 Euro pro Jahr*.
Datenschutz und Sicherheit
Die Datensicherheit ist ein zentraler Aspekt. Smart-Meter-Systeme in Deutschland erfüllen besonders hohe Anforderungen. Die Übertragung der Verbrauchsdaten erfolgt über ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziertes Gateway*. Ziel ist es, den Zugriff Dritter zu verhindern und die Integrität der Daten sicherzustellen.
Digitale Heizkostenabrechnung
Auch bei der Heizkostenabrechnung spielt die Digitalisierung eine zentrale Rolle. Durch die Novellierung der Heizkostenverordnung gelten neue Vorgaben*.
Rechtliche Anforderungen
Seit Dezember 2021 dürfen nur noch fernablesbare Heizkostenverteiler, Wärmezähler und Wasserzähler installiert werden*
Bis Ende 2026 müssen nicht fernablesbare Geräte ersetzt oder nachgerüstet werden*
Ab 2022 dürfen nur noch interoperable Geräte genutzt werden, die perspektivisch an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können*
Spätestens ab 2031 ist die Anbindung an Gateways vorgesehen*
Praktische Umsetzung
Die Ablesung erfolgt per Funk. Verbrauchsdaten werden mobil erfasst oder dauerhaft über Gateways übermittelt. So lassen sich Heizkostenabrechnungen automatisiert erstellen.
Auswirkungen auf die Verwaltung
Keine jährlichen Ablesetermine in Wohnungen notwendig
Abrechnungen basieren auf digital übermittelten Werten
Reduzierung von Schätzungen und Ablesefehlern
Die Heizkostenverordnung schreibt zudem eine monatliche Verbrauchsinformation vor. Nutzer müssen regelmäßig über ihren Energieverbrauch informiert werden*. Enthalten sind aktuelle Werte sowie Vergleiche zu Vormonaten, Vorjahren und Durchschnittshaushalten.
Wohnungseigentümergemeinschaften
In gemeinschaftlich verwalteten Immobilien sind Modernisierungen häufig für das gesamte Gebäude erforderlich. Der Einbau von Smart Metern oder der Austausch alter Heizkostenverteiler wird in Eigentümerversammlungen beschlossen.
Relevante Aspekte
Einheitliche Ausstattung aller Wohnungen im Gebäude
Abrechnungen auf Basis identischer Datengrundlage
Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
Die Heizkostenverordnung sieht vor, dass Mieter bei fehlender monatlicher Verbrauchsinformation ihren Kostenanteil um 3 % kürzen dürfen*.
Verwaltung von Sondereigentum und Mietobjekten
Auch in der Verwaltung einzelner Wohnungen und kompletter Mietshäuser bringt die Digitalisierung Veränderungen.
Sondereigentumsverwaltung
Digitale Messtechnik ermöglicht eine nahtlose Erfassung der Verbrauchsdaten einzelner Wohnungen. Abrechnungen können auf Basis aktueller Messwerte erstellt werden. Zwischenablesungen bei Mieterwechsel erfolgen ohne Termin in der Wohnung.
Mietverwaltung
In Mietshäusern mit mehreren Einheiten bietet die zentrale digitale Erfassung Vorteile:
Alle Verbrauchsdaten sind digital verfügbar
Abweichungen und Auffälligkeiten werden transparent
Abrechnungen lassen sich schneller und genauer erstellen
Moderne Verwaltungssoftware bindet die Daten zunehmend ein und stellt Eigentümern und Mietern Informationen über Portale bereit.
Energieeffizienz im Mehrfamilienhaus
Die Effizienzsteigerung ist ein wichtiges Thema, insbesondere in Bonn mit seinem hohen Anteil an Altbau- und Nachkriegsimmobilien. Digitale Zähler und Heiztechnik schaffen die Grundlage, um Energieeinsatz sichtbar zu machen.
Verbrauchsdaten machen energetische Schwachstellen erkennbar
Modernisierungen können auf Basis von Daten geplant werden
Wirksamkeit von Maßnahmen wie hydraulischem Abgleich oder Pumpentausch wird nachvollziehbar
So entsteht eine Kombination aus klassischer Gebäudesanierung und digitalem Energiemanagement.
Fazit
Smart Meter und digitale Heizkostenabrechnungen verändern die Abläufe in der Immobilienverwaltung in Bonn. Sie schaffen eine präzisere Datengrundlage, erfüllen gesetzliche Vorgaben und verringern den organisatorischen Aufwand. Für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Mietverwaltungen bedeutet dies eine Umstellung, die bis 2032 abgeschlossen sein soll.
Die Digitalisierung der Energie- und Heiztechnik führt zu effizienteren Prozessen, höherer Transparenz und neuen Standards in der Verwaltung. Gleichzeitig bleibt der Blick auf Datensicherheit und gesetzliche Rahmenbedingungen entscheidend, um den Wandel zuverlässig und nachvollziehbar umzusetzen.
Quellen
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesnetzagentur (BNetzA)
co2online, Heizspiegel
Wohnen im Eigentum e. V.
Hinweis: Dieser Text dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechtsberatung oder Energieberatung dar und kann eine individuelle fachliche Beratung nicht ersetzen





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